Zustellvermerk

Zustellvermerk
Zu|stell|ver|merk (Postwesen)

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Zustellvermerk — Zu|stell|ver|merk 〈m. 1〉 Vermerk des Briefträgers auf einem Eilbrief, um welche Uhrzeit er ihn zugestellt hat * * * Zu|stell|ver|merk, der (Postw.): Vermerk des Zustellers auf einer Postsendung (bei dem vergeblichen Versuch einer Zustellung o.… …   Universal-Lexikon

  • zustellen — zu̲·stel·len (hat) [Vt] 1 jemand / etwas stellt (jemandem) etwas zu ein Postbote o.Ä. / eine Behörde übergibt jemandem etwas: jemandem einen Bescheid zustellen; Eilbriefe werden sofort zugestellt, wenn sie beim zuständigen Postamt eintreffen || K …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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