- Zustellvermerk
- Zu|stell|ver|merk (Postwesen)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Zustellvermerk — Zu|stell|ver|merk 〈m. 1〉 Vermerk des Briefträgers auf einem Eilbrief, um welche Uhrzeit er ihn zugestellt hat * * * Zu|stell|ver|merk, der (Postw.): Vermerk des Zustellers auf einer Postsendung (bei dem vergeblichen Versuch einer Zustellung o.… … Universal-Lexikon
zustellen — zu̲·stel·len (hat) [Vt] 1 jemand / etwas stellt (jemandem) etwas zu ein Postbote o.Ä. / eine Behörde übergibt jemandem etwas: jemandem einen Bescheid zustellen; Eilbriefe werden sofort zugestellt, wenn sie beim zuständigen Postamt eintreffen || K … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache